Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.08.2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform verein21 sowie den Erwerb von Tickets, Dauerkarten, Verzehrbons und Verpflegungs-Vorbestellungen.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Anbieter und Betreiber der Plattform verein21 (nachfolgend die Plattform) ist die Hemkemeier & Awad GbR, Mühlstraße 41, 71229 Leonberg (Deutschland). Diese AGB gelten für alle über die Plattform angebahnten Verträge sowie für die Nutzung der Plattform durch Vereine und durch Besucher der öffentlichen Vereinsseiten.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Nutzer werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Plattform ihnen ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Plattform: die von der Hemkemeier & Awad GbR betriebene Software und Website verein21. Verein (Veranstalter): der über die Plattform registrierte Sportverein, der Veranstaltungen anbietet und Tickets verkauft. Käufer (Zuschauer): die natürliche Person, die Tickets, Dauerkarten, Verzehrbons oder Verpflegung erwirbt. Ticket: die elektronische Zutrittsberechtigung zu einer Veranstaltung. Dauerkarte: die saison- bzw. abteilungs-/ mannschaftsbezogene Zutrittsberechtigung. Verzehrbon: ein vereinsweiter Mehrzweck-Gutschein. Code: Freikarten- oder Rabattcode.
§ 3 Rolle der Plattform und Vertragsbeziehungen
Die Plattform stellt dem Verein die technische Infrastruktur zum Verkauf sowie die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe bereit. Sie ist nicht Veranstalterin und wird nicht Partei des Kaufvertrags über Tickets.
Der Kaufvertrag über Tickets, Dauerkarten, Verzehrbons oder Verpflegung kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Verein zustande (Abschnitt A). Zwischen der Plattform und dem Verein besteht zusätzlich ein Nutzungsverhältnis über die Plattformleistungen (Abschnitt B).
§ 4 Nutzerkonto und Gastbestellung
Der Kauf ist ohne Registrierung möglich (Gastbestellung); es werden nur die für die Abwicklung erforderlichen Angaben (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) erhoben. Ein optionales Konto kann angelegt werden. Die angegebenen Daten müssen zutreffend und aktuell sein.
§ 5 Vertragsschluss
Die Darstellung der Veranstaltungen und Produkte stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt die Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung bzw. der Bereitstellung des bezahlten Tickets zustande.
§ 6 Preise, Unterstützungsbeitrag und Zahlung
Es gelten die auf der jeweiligen Veranstaltungsseite angegebenen Preise. Eine etwaig ausgewiesene Umsatzsteuer ist enthalten. Die Zahlung erfolgt online über Stripe; die Zahlung ist mit Abschluss der Bestellung fällig. Tickets und Dauerkarten werden erst nach vollständigem Zahlungseingang gültig.
Ein optionaler Unterstützungsbeitrag (Aufrunden auf einen vollen Betrag) wird gesondert ausgewiesen. Er ist freiwillig und stellt keine Spende im steuerlichen Sinne dar; eine Spendenbescheinigung wird nicht ausgestellt.
Das vom Verein an die Plattform zu zahlende Nutzungsentgelt (§ 18 Abs. 1) ist nicht Bestandteil des vom Käufer zu zahlenden Preises. Gibt der Verein die Verkaufsgebühr nach § 18 Abs. 4 als Buchungsgebühr weiter, wird diese vor Abschluss der Bestellung gesondert und betragsmäßig ausgewiesen und ist im angezeigten Gesamtpreis enthalten; andernfalls trägt sie der Verein.
§ 7 Bereitstellung der Tickets
Tickets werden elektronisch bereitgestellt (Bestätigungsseite mit QR-Code, E-Mail, PDF-Download; sofern vom Verein aktiviert, zusätzlich als Wallet-Pass). Für den Einlass ist der QR-Code vorzuzeigen. Die Käufer hat für den Erhalt der E-Mail eine gültige Adresse anzugeben und ihren Posteingang (ggf. Spam-Ordner) zu prüfen.
§ 8 Dauerkarten
Eine Dauerkarte berechtigt zum Einlass bei den von ihr abgedeckten Heimspielen des ausgebenden Vereins (ein Einlass je Spiel). Umfang (Abteilung/Mannschaft) und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot des Vereins.
§ 9 Verzehrbons
Verzehrbons sind vereinsweite Mehrzweck-Gutscheine und können bei Heimspielen des ausgebenden Vereins ganz oder teilweise eingelöst werden. Beim Erwerb wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen; die umsatzsteuerliche Behandlung erfolgt bei Einlösung durch den Verein. Eine Barauszahlung von Restguthaben erfolgt nicht. Etwaige Verfallsfristen richten sich nach den Angaben des Vereins und den gesetzlichen Vorgaben.
§ 10 Freikarten- und Rabattcodes
Codes gelten nur im angegebenen Umfang, Kontingent und Gültigkeits zeitraum und können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden, sofern nicht anders angegeben. Ein Anspruch auf nachträgliche Anrechnung besteht nicht.
§ 11 Verpflegungs-Vorbestellung
Sofern der Verein Verpflegung anbietet, ist eine Vorbestellung nur bis zum angegebenen Bestellschluss und gegen Vorkasse möglich. Die Abholung erfolgt zum gewählten Abholfenster an der ausgewiesenen Stelle. Nicht bezahlte Positionen verfallen mit dem Bestellschluss.
§ 12 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen (insbesondere Eintrittskarten für Sportveranstaltungen zu einem bestimmten Termin), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Für Leistungen ohne festen Veranstaltungstermin – insbesondere den eigenständigen Erwerb von Verzehrbons (Mehrzweck-Gutscheinen) – steht Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Verein (Ihren Vertragspartner; Kontaktdaten im Impressum der Vereinsseite) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir bzw. der Verein alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurück.
Muster-Widerrufsformular. (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An den Verein als Vertragspartner (Anschrift und E-Mail im Impressum der jeweiligen Vereinsseite): Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb folgender Leistung: … – Bestellt am: … – Name der/des Verbraucher(s): … – Anschrift: … – Datum: … (Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier.)
Ob und in welchem Umfang für ein bestimmtes Gutschein-/Bon-Produkt ein Widerrufsrecht besteht, kann je nach Ausgestaltung abweichen; für terminierte Event-Tickets gilt der Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (siehe oben).
§ 13 Stornierung, Absage, Verlegung und Erstattung
Stornierungen und Kulanzregelungen richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Vereins. Wird eine Veranstaltung durch den Verein abgesagt, werden bereits gezahlte Beträge durch den Verein über die Plattform an das verwendete Zahlungsmittel erstattet. Bei einer Verlegung bleibt das Ticket grundsätzlich für den neuen Termin gültig; der Verein informiert die betroffenen Käufer.
§ 14 Einlass, Hausrecht und Verhaltenspflichten
Der Einlass erfolgt über den QR-Code. Das Hausrecht sowie die Ordnungs- und Zutrittsbestimmungen der Veranstaltungsstätte obliegen dem Verein; der Käufer hat diese sowie etwaige Sicherheits- und Einlasskontrollen zu beachten.
§ 15 Weiterverkaufs- und Missbrauchsverbot
Der gewerbliche oder gewinnorientierte Weiterverkauf von Tickets sowie der automatisierte oder missbräuchliche Massenerwerb (z. B. durch Bots) sind untersagt. Ein QR-Code berechtigt nur zum einmaligen Einlass; mehrfach vorgelegte oder unrechtmäßig erlangte Codes können abgewiesen werden.
§ 16 Leistungen der Plattform
Die Plattform stellt dem Verein Funktionen zur Erstellung von Veranstaltungen, Sitzplänen und Preisen, zum Online- und Abendkassenverkauf, zum QR-Einlass, zu Dauerkarten, Verzehrbons und Verpflegung sowie zur Auswertung bereit. Mit dem Nutzungsentgelt nach § 18 Abs. 1 sind darüber hinaus die Bereiche Mitgliederverwaltung mit Beitragswesen, Vereinsbuchhaltung, Kontakte und Newsletter, Kurse, Vereinsshop, Mannschafts- und Trainingsverwaltung, Hallenbelegung, Dokumentenablage, Gremien, Aufgaben, Inventar, Spenden und Sponsoren abgegolten; einzelne Bereiche sind nicht gesondert zu vergüten. Der Verein kann Bereiche für sich deaktivieren; das mindert das Nutzungsentgelt nicht.
Die Bereitstellung erfolgt jeweils im Umfang der aktuellen Produktausgestaltung. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder deren unveränderten Fortbestand besteht nicht. Entfällt ein Bereich dauerhaft und wesentlich, gilt § 18 Abs. 6 entsprechend.
§ 17 Pflichten des Vereins
Der Verein ist für die von ihm eingestellten Inhalte, die Durchführung der Veranstaltung, die zutreffende Preis- und Umsatzsteuer-Auszeichnung sowie die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zum Verkauf berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
Soweit rechtlich erforderlich, hat der Verein auf seiner öffentlichen Seite eigene Anbieterkennzeichnungen und Datenschutzhinweise bereitzustellen. Für die ordnungsgemäße Kassenführung bei Barzahlungen an der Abendkasse ist der Verein selbst verantwortlich; die Kassenfunktion der Plattform ist ein prüfbares Journal und keine TSE-zertifizierte Aufzeichnung im Sinne der KassenSichV.
§ 18 Vergütung: Nutzungsentgelt und Verkaufsgebühren
(1) Nutzungsentgelt. Für die Nutzung der Plattform zahlt der Verein ein monatliches Entgelt. Es richtet sich allein nach der Zahl seiner Mitglieder; sämtliche Funktionsbereiche sind in jeder Stufe enthalten. Es gelten folgende Stufen (Nettobeträge je Monat, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
- Start – bis 150 Mitglieder: 29 € je Monat
- Verein – bis 500 Mitglieder: 69 € je Monat
- Groß – bis 1.500 Mitglieder: 119 € je Monat
- Dachverein – ohne Mitgliederbegrenzung: 199 € je Monat
(2) Beginn der Entgeltpflicht. Der Kalendermonat, in dem die Stufe erstmals gewählt wird, ist unentgeltlich; die Entgeltpflicht beginnt am ersten Tag des Folgemonats. Dieser freie Monat wird je Verein nur einmal gewährt und entsteht durch einen Wechsel der Stufe nicht erneut.
(3) Wahl und Wechsel der Stufe. Die Stufe wählt der Verein selbst. Überschreitet die Zahl seiner Mitglieder die Grenze der gewählten Stufe, weist die Plattform im Dashboard darauf hin; eine automatische Höherstufung und eine rückwirkende Nachberechnung finden nicht statt. Ein vom Verein vorgenommener Wechsel wirkt für den Kalendermonat, in dem er erklärt wird; die Abrechnung dieses Monats erfolgt zur neuen Stufe.
(4) Verkaufsgebühren. Zusätzlich fällt je bezahltem Vorgang eine Gebühr an: 0,29 € je online bezahltem Ticket, 2,00 € je Dauerkarte, 0,29 € je bezahlter Kursanmeldung sowie 0,29 € je bezahlter Shop-Bestellung und 0,29 € je reiner Verpflegungsbestellung (jeweils zzgl. gesetzlicher USt, soweit anwendbar). Für an der Abendkasse bar oder mit Karte kassierte Tickets fällt keine Verkaufsgebühr an. Der Verein kann die Gebühr bei Tickets, Dauerkarten und Kursanmeldungen als Buchungsgebühr an den Käufer weitergeben; sie wird ihm dann vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen (§ 6).
(5) Abrechnung und Einzug. Bei Zahlungen, die über den Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, wird die Verkaufsgebühr unmittelbar bei der Zahlung einbehalten; die Gutschrift an den Verein erfolgt entsprechend gemindert. Das Nutzungsentgelt sowie alle übrigen Verkaufsgebühren werden gesammelt und monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen; hierfür ist ein gültiges Lastschriftmandat erforderlich. Eine doppelte Berechnung desselben Vorgangs findet nicht statt. Stornierte Vorgänge werden gegengerechnet bzw. die einbehaltene Gebühr wird bei Erstattung zurückgewährt. Die Plattform stellt über die abgerechneten Beträge eine Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis bereit.
(6) Änderung der Entgelte. Die Plattform kann die Entgelte nach den Absätzen 1 und 4 mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Textform ändern. Der Verein kann das Nutzungsverhältnis in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, auch innerhalb einer vereinbarten Mindestlaufzeit; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen.
§ 19 Zahlungsabwicklung und Auszahlungen
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Voraussetzung für den Verkauf ist ein verbundenes, zahlungsbereites Stripe-Konto des Vereins; es gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe. Zahlungen werden unmittelbar dem Stripe-Konto des Vereins gutgeschrieben; sie laufen zu keinem Zeitpunkt über ein Konto der Plattform. Die Transaktionsentgelte von Stripe trägt der Verein und rechnet sie unmittelbar mit Stripe ab; sie sind vom Nutzungsentgelt und den Verkaufsgebühren nach § 18 unabhängig, und die Plattform erhält daraus keinen Anteil. Auszahlungen an den Verein erfolgen über Stripe nach dessen Auszahlungsrhythmus.
§ 20 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es besteht keine Mindestlaufzeit; beide Seiten können zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Der Verein kann die Kündigung jederzeit selbst in den Einstellungen erklären. Abweichende Laufzeiten und Entgelte können im Einzelfall gesondert vereinbart werden; sie gehen diesen Bedingungen vor. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung – insbesondere nach § 18 Abs. 6 – bleibt unberührt.
(2) Bereits abgerechnete Zeiträume werden bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet; der laufende Kalendermonat wird vollständig berechnet. Der Verein kann seine Daten jederzeit – auch nach der Kündigung – über die Exportfunktion in den Einstellungen vollständig herunterladen.
(2a) Löschung des Kontos. Der Verein kann sein Konto jederzeit selbst in den Einstellungen endgültig löschen. Dabei werden sämtliche Vereinsdaten unwiederbringlich entfernt. Davon ausgenommen sind allein die von der Plattform an den Verein gestellten Rechnungen: Sie unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO) und werden ohne Verknüpfung zum gelöschten Konto aufbewahrt; personenbezogene Daten enthalten sie nicht. Für die Aufbewahrung seiner eigenen Unterlagen ist der Verein selbst verantwortlich – dafür steht der Export bereit.
(3) Die Plattform kann das Konto sperren, wenn der Verein gegen diese AGB verstößt oder rechtswidrige Inhalte einstellt. Bereits verkaufte Tickets bleiben hiervon unberührt. Ein Pausieren des Verkaufs wegen offener Entgelte findet nicht statt.
§ 21 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
Die Plattform bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen sowie Ereignisse höherer Gewalt können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
§ 22 Haftung
Für die Durchführung, Inhalte und Preise der Veranstaltungen haftet der jeweilige Verein. Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 23 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 24 Änderungen dieser Bedingungen
Die Plattform kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, neue Funktionen) erforderlich ist und die Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Über wesentliche Änderungen werden angemeldete Vereine mindestens in Textform und mit angemessenem Vorlauf informiert; widerspricht ein Verein nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die Änderungen als angenommen (auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen). Für Käufer gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Bedingungen.
§ 25 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (OS-Plattform) wurde zum 20.07.2025 eingestellt; ein Hinweis darauf entfällt seither. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 26 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats des Käufers bleiben unberührt. Erklärungen im Rahmen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Ist der Käufer bzw. der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers (Leonberg); gegenüber Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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