Erklärung zur Barrierefreiheit

1 Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die öffentlichen Verkaufsseiten der Plattform verein21 (Ticketkauf, Dauerkarten, Vereinsshop, Kurs- und Veranstaltungsanmeldung), die die Hemkemeier & Awad GbR als Dienstleistung für Sportvereine betreibt. Sie beruht auf den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der EN 301 549 / WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

2 Stand der Vereinbarkeit

Die Verkaufsseiten werden fortlaufend automatisiert (axe-core) und manuell (Tastaturbedienung) gegen WCAG 2.1 AA geprüft. Der komplette Kauf — von der Spielauswahl über die Platzwahl bis zur Bestellung — ist ohne Maus per Tastatur möglich; Sitzplätze sind als beschriftete Schaltflächen (Reihe und Platznummer, Merkmal Barrierefreiheit) für Screenreader zugänglich. Vereinsfarben werden serverseitig auf ausreichenden Kontrast geprüft und bei Bedarf automatisch auf eine kontrastreiche Variante abgestützt.

Bekannte Einschränkungen: Von Vereinen hochgeladene Inhalte (Logos, Produkt- und Gerichtfotos) können Textalternativen vermissen lassen, wenn der Verein keine Beschreibung pflegt. Der Einlass-Scan per Kamera ist ein internes Vereinswerkzeug und nicht Teil der Verbraucher-Schnittstelle.

3 Feedback & Kontakt

Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Wir nehmen Hinweise ernst und beheben sie zeitnah. Schreiben Sie an support@verein21.de mit einer kurzen Beschreibung der Seite und des Problems — Sie erhalten eine Antwort innerhalb von 14 Tagen.

4 Durchsetzungsverfahren

Für die Marktüberwachung nach dem BFSG sind die Behörden der Bundesländer zuständig. Sollten Sie auf eine Mitteilung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.