Rechnungen & Sponsoring
Was der Verein anderen in Rechnung stellt: Sponsoring, Bandenwerbung, Vermietung.
Rechnung stellen
Eine Rechnung entsteht aus Empfänger, Leistung, Positionen mit Menge, Einzelpreis und Steuersatz sowie der steuerlichen Sphäre. Sie lässt sich als Entwurf vorbereiten; die Nummer wird erst beim Stellen vergeben, damit im Nummernkreis keine Lücke entsteht. Danach sind Nummer und Beträge eingefroren, wie es sich für einen aufbewahrungspflichtigen Beleg gehört. Das PDF folgt § 14 UStG, für Auftraggeber mit elektronischer Anforderung gibt es zusätzlich eine XRechnung; ist der Verein Kleinunternehmer, erzwingt das Formular null Prozent und setzt den Hinweis nach § 19 UStG. Offene Posten stehen mit Überfällig-Kennzeichnung auf einer Liste — einen Mahnlauf für Rechnungen gibt es nicht.
Gutschriften
Eine bezahlte Rechnung wird nicht korrigiert, sondern durch eine Gutschrift ausgeglichen — ein eigenständiger Beleg mit eigenem Nummernkreis. Die Positionen lassen sich aus der Bezugsrechnung übernehmen und dort kürzen, wo nur ein Teil erstattet wird. In der EÜR zählt eine erstattete Gutschrift negativ, zum Datum der Erstattung. Solange eine Rechnung unbezahlt ist, genügt der einfache Storno.
Sponsoren und Verträge
Sponsoren werden mit Logo, Link, Ansprechpartner und Platzierung geführt: öffentliche Seite, Ticket oder Hallenplan, in wählbarer Reihenfolge. Ein Vertrag hält Betrag, Rhythmus, Laufzeit und Kündigungsfrist fest, und rechtzeitig vor dem Ende erinnert verein21 die Administratoren. Aus dem Vertrag entsteht die Rechnung per Klick, vorbefüllt — verschickt wird sie nie automatisch, der Zeitpunkt bleibt beim Verein. Ob das Bandenlogo tatsächlich hing, weiß die Software nicht; sie hält fest, was vereinbart war.

Übungsleiter abrechnen
Die Stunden kommen aus den erfassten Trainingseinheiten: Wer im Kader als Trainer geführt wird, bekommt Minuten mal Stundensatz gerechnet. Freie Positionen wie Fahrtkosten lassen sich ergänzen. Ein Balken zeigt, wie weit der Jahresfreibetrag ausgeschöpft ist — reine Anzeige, keine steuerliche Bewertung. Mit dem Feststellen wird die Abrechnung unveränderlich und lässt sich als Ausgabe ins Kassenbuch übernehmen; ein zweites Mal geht das nicht.