Alle Bereiche
in jedem Tarif

Spenden

Spenden erfassen und Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster ausstellen.

Spende erfassen

Erfasst werden Geld-, Sach- und Aufwandsspenden, jeweils mit Namen und Anschrift des Spenders als Kopie — ohne Anschrift lässt sich später keine Bestätigung ausstellen. Bei Sachspenden ist die genaue Beschreibung Pflicht, bei einem Aufwandsverzicht die Anspruchsgrundlage. Kam die Spende per Überweisung, lässt sie sich direkt aus dem Bank-Abgleich übernehmen. Der freiwillige Aufrundungsbetrag beim Ticketkauf ist ausdrücklich keine Spende und erzeugt nie eine Bestätigung.

Zuwendungsbestätigung

Das PDF folgt dem amtlichen Muster, samt Pflicht- und Haftungshinweisen und dem Betrag in Buchstaben. Voraussetzung sind die Angaben aus dem Freistellungsbescheid — Finanzamt, Steuernummer, Datum, Förderzweck; fehlen sie, bleibt die Funktion gesperrt, statt eine unbrauchbare Bestätigung auszugeben. Nach dem Ausstellen ist die Bestätigung unveränderlich, und die zugehörige Spende lässt sich nicht mehr stornieren. Eine Korrektur heißt: widerrufen und neu ausstellen, mit eigener fortlaufender Nummer.

Spenden-Übersicht mit KPIs zu Spendensumme und ausgestellten Bestätigungen sowie der Liste der erfassten Spenden, eine davon mit ausgestellter Zuwendungsbestätigung als PDF-Link

Jahres-Sammelbestätigung

Wer mehrfach im Jahr gespendet hat, bekommt eine Sammelbestätigung mit der Einzelaufstellung als Anlage. Sie fasst alle nicht-stornierten, noch unbestätigten Geldspenden des Jahres zusammen. Eine Spende kann nur einmal bescheinigt werden — wer schon eine Einzelbestätigung hat, erscheint hier nicht mehr, sonst wäre der Betrag doppelt bescheinigt. Eine elektronische Übermittlung ans Finanzamt gibt es nicht; die Bestätigung geht an den Spender.